AGB – S&J Veranstaltung Technik
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

S&J Veranstaltungstechnik
Inhaber Romeo Sarjas

Königsberger Str.5, 49584 Fürstenau

Stand: Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter im Bereich der Vermietung von Veranstaltungstechnik und Zubehör. Sie gelten für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen.

2. Vertragsgegenstand

Der Vermieter stellt dem Mieter Veranstaltungstechnik wie Ton-, Licht-, Bühnen- oder Präsentationstechnik zur Miete zur Verfügung. Art, Umfang, Mietdauer und Preis werden individuell im Mietvertrag oder der Auftragsbestätigung geregelt.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung per E-Mail, postalisch oder durch Ausführung der Leistung zustande. Angebote sind freibleibend. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Preise und Kleinunternehmerregelung

Alle Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Eine Umsatzsteuer wird nicht erhoben und nicht ausgewiesen.

Preisänderungen sind vorbehalten, insbesondere bei kurzfristigen Änderungen im Leistungsumfang. Anfahrtspauschalen, Auf- und Abbaukosten oder Serviceleistungen werden gesondert berechnet.

5. Zahlung und Fälligkeit

Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Übergabe der Mietgegenstände in bar oder per Überweisung vor Mietbeginn fällig. Zahlungsverzug berechtigt den Vermieter zur Zurückhaltung der Geräte.

Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren zu berechnen.

6. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Technik und endet mit der vollständigen und unversehrten Rückgabe. Eine verspätete Rückgabe führt zu einer Nachberechnung gemäß vereinbartem Tagesmietpreis.

Der Mieter hat die Geräte bei Rückgabe in einwandfreiem, gereinigtem Zustand zu übergeben. Verschmutzungen oder Reparaturbedarf werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Transport und Aufbau

Der Transport erfolgt – je nach Vereinbarung – durch den Vermieter oder den Mieter. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Risiko ab Übergabe. Ein Auf- und Abbauservice kann kostenpflichtig gebucht werden.

8. Prüfpflicht des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe sofort auf Vollständigkeit, Funktion und Schäden zu prüfen. Spätere Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln sind ausgeschlossen.

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet während der Mietzeit in vollem Umfang für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände – unabhängig vom Verschulden. Die Haftung umfasst Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert bei Totalschäden.

Dies gilt auch bei Schäden durch Dritte, Witterungseinflüsse, Vandalismus oder höhere Gewalt, sofern keine Versicherung durch den Mieter abgeschlossen wurde.

10. Versicherung und Sicherheit

Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz während der Mietdauer zu sorgen. Auf Wunsch kann der Vermieter eine Versicherung gegen Aufpreis vermitteln.

11. Nutzung & Weitergabe

Die Nutzung der Technik hat ausschließlich zu vereinbarten Zwecken und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften zu erfolgen. Der Mieter darf die Geräte nicht an Dritte weitergeben oder weitervermieten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich genehmigt.

12. Rücktritt und Stornierung

Stornierungen durch den Mieter sind schriftlich mitzuteilen. Es gelten folgende Stornogebühren:

13. Pflichten des Vermieters bei Ausfall

Der Vermieter verpflichtet sich, funktionsfähige und geprüfte Geräte bereitzustellen. Bei technischen Ausfällen während der Mietzeit haftet der Vermieter nur, wenn der Ausfall auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern Ersatzgeräte bereitgestellt oder der Mietpreis anteilig erstattet wird.

14. Höhere Gewalt

Kann der Vertrag aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote) nicht erfüllt werden, haftet keine der Parteien für daraus resultierende Schäden. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern gesetzlich zulässig oder zur Vertragserfüllung notwendig.

16. Eigentumsvorbehalt

Alle Mietgegenstände bleiben ausschließliches Eigentum von R & M Veranstaltungstechnik. Der Mieter ist verpflichtet, auf das Eigentum hinzuweisen und die Geräte gegen Zugriff Dritter zu schützen.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Fürstenau.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.